Scheidungsberatung nach §95 Abs. 1a AussstrG
Eine Trennung oder Scheidung bedeutet immer einen massiven Einschnitt in das Leben eines Kindes und geht mit einer Vielzahl an Gefühlen und Reaktionen einher. Um die Kinder so gut wie möglich durch diese Zeit zu begleiten ist es notwendig, dass Eltern über mögliche Entwicklungen und Unterstützungsangebote informiert werden.
Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung sind Sie dazu verpflichtet, ein Beratungsgespräch bei einer geeigneten Person wahrzunehmen, bei dem Folgendes besprochen wird:
- Obsorge und Kontaktregelung
- emotionales Erleben
- Chancen und Risiken
- Entlastungsmöglichkeiten
- Rechte des minderjährigen Kindes
Dauer und Kosten
Einzelberatung: ca. 45 Minuten á 100€
Paarberatung: ca. 90 Minuten á 200€
Sollten Sie an einer diesbezüglichen Beratung interessiert sein, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder per E – Mail.